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iSpring®-Endbenutzer-Lizenzvertrag

Datum der Überprüfung: 28. Februar 2024

HINWEIS AN DEN BENUTZER: DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG, DER VOLLSTÄNDIG GELESEN WERDEN SOLLTE. DIES IST EIN VERTRAG, DER DIE NUTZUNG DER ISPRING-SOFTWARE REGELT, DIE HIER ALS „SOFTWARE“ BEZEICHNET WIRD. DER LIZENZGEBER DER SOFTWARE IST BEREIT, IHNEN DEN ZUGANG ZU DER SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG ZU GEWÄHREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM VERTRAG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

UNTEN WERDEN SIE AUFGEFORDERT, DIESEN VERTRAG ZU AKZEPTIEREN UND MIT DER INSTALLATION FORTZUFAHREN ODER, FALLS SIE DIESEN VERTRAG NICHT AKZEPTIEREN MÖCHTEN, DIESEN VERTRAG ABZULEHNEN, IN WELCHEM FALL SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN KÖNNEN. DURCH DIE INSTALLATION DIESER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS.

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (der „Vertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (einer natürlichen oder juristischen Person) (dem „Lizenznehmer“ oder „Ihnen“), der an dem Tag, an dem Sie die Software-Produkte heruntergeladen haben (das „Datum des Inkrafttretens“), in Kraft getreten ist, und dem Lizenzgeber und/oder seinen verbundenen Unternehmen (der „Lizenzgeber“, „wir“, „uns“ oder „unser“), wie unten definiert, und gemeinsam mit dem Lizenznehmer, die „Parteien“ und jeweils eine „Partei“) bezüglich der aktuellen Version der Software-Produkte des Lizenzgebers, einschließlich Wartungsupdates, wichtiger und kleinerer Upgrades der Software-Produkte (die „Software“), der Inhaltsbibliothek und der Online-Kursbibliothek (zusammen mit der Software die „Produkte“), der Dienste des Lizenzgebers (die „Dienste“) und der Dokumentation, die Sie im Begriff sind, herunterzuladen, heruntergeladen haben oder anderweitig über andere Ressourcen oder Medien oder über ein Netzwerk in Objektcode oder andere damit verbundene Dienste erhalten haben.

Sie unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, unabhängig davon, ob Sie die Software direkt vom Lizenzgeber, einem autorisierten Händler des Lizenzgebers oder über eine andere Quelle beziehen.

Durch die Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieses Vertrages nicht zustimmen, ist der Lizenzgeber nicht bereit, Ihnen die Software zu lizenzieren. In diesem Fall sind Sie nicht berechtigt, die Software in irgendeiner Weise zu nutzen.

  1. DEFINITIONEN.

„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet jede Person oder Einrichtung, die das Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht; „Kontrolle“ (einschließlich der entsprechenden Bedeutungen „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) bedeutet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, das Management oder die Geschäftspolitik zu lenken oder zu veranlassen (sei es durch den Besitz von Wertpapieren oder Partnerschafts- oder anderen Eigentumsanteilen, durch Verträge oder auf andere Weise).

„Kundengeräte“ sind Computer, Workstations, Personal Digital Assistants, Handhelds oder andere elektronische Geräte, für die die Software entwickelt wurde.

„Kommerzielle Nutzung“ bedeutet jede Nutzung der Software für legale geschäftliche, kommerzielle oder staatliche Zwecke in Übereinstimmung mit der Dokumentation.

„Inhaltsbibliothek“ bezeichnet eine digitale Bibliothek, die sich im Besitz des Lizenzgebers befindet und von diesem betrieben wird, mit einer gezielten Sammlung von digitalen Objekten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Komponenten: Bilder, Vorlagen, Symbole und Hintergründe (die „Komponenten der Inhaltsbibliothek“), die als Teil der Software des Lizenzgebers zu den Bedingungen dieses Vertrags und des Endbenutzer-Lizenzvertrags für die iSpring Inhaltsbibliothek bereitgestellt wird.

„Verantwortlicher“ ist die Stelle, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung persönlicher Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften festlegt.

„Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerdokumentation und zugehörige Materialien oder Dateien, die sich auf die Software beziehen und in schriftlicher, „Online“- oder elektronischer Form bereitgestellt werden.

„DPA“ bezeichnet den Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber, der Teil dieses Vertrages oder eines anderen schriftlichen oder elektronischen Vertrages zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber über die Nutzung der Produkte und Softwaredienste des Lizenzgebers ist.

„Datenschutzgesetze und -vorschriften“ bezeichnet alle internationalen, nationalen, bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums, der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und ihrer Bundesstaaten sowie anderer anwendbarer Rechtsordnungen, jeweils in dem Umfang, in dem sie auf die Verarbeitung persönlicher Daten im Rahmen dieses Vertrags anwendbar sind.

„Anfängliche Laufzeit“ bezeichnet die erste Abonnementlaufzeit, wie sie in den Rechnungsbedingungen in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Software angegeben ist.

„iSpring-Lizenzierungsserver“ bezeichnet das Computersoftwaresystem des Lizenzgebers, das Kopien der Software mit Concurrent-User-Lizenzen bereitstellt, um die Ausführung der lizenzierten Software auf Kundengeräten zu ermöglichen. Der iSpring-Lizenzierungsserver wird zusammen mit der Software bereitgestellt und ermöglicht Ihnen die Nutzung der Software durch eine durch den jeweiligen Lizenzschlüssel begrenzte Anzahl von gleichzeitigen Benutzern. Die volle Funktionalität der Software kann nur aktiviert werden, wenn die Software mit dem iSpring-Lizenzierungsserver verbunden ist.

„Lizenzschlüssel“ bezeichnet eine Datei oder eine eindeutige Folge von Ziffern und/oder Symbolen, die Ihnen vom Lizenzgeber als Bestätigung für den Erwerb der Lizenz vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wird und die Informationen über die Lizenz, d. h. ihren Typ, den Benutzernamen und die Anzahl der gemäß der nachstehend definierten Lizenz erworbenen Lizenzen, die im Rahmen dieses Vertrages gewährt werden, enthalten kann und die volle Funktionalität der Software ermöglicht.

„Lizenzgeber“ ist der Rechteinhaber von iSpring, der dem Lizenznehmer die Produkte, Software und/oder Softwaredienste zur Verfügung stellt, d. h. iSpring Group FZCO, eine nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate eingetragene juristische Person, bzw. ein anderes auf der Unternehmensseite angegebenes Unternehmen, je nach Fall.

„Lizenzgeber-Sites“ oder „Sites“ bezeichnet die Internet-Websites, die von oder im Namen von iSpring unterhalten werden und von denen die Software und/oder Softwaredienste gemäß einer Lizenz des Lizenzgebers zum Download zur Verfügung steht.

„Wartungsupdates“ sind kleine Software-Updates, die die Funktionalität der Software verbessern und keine neuen wesentlichen Funktionen oder Erweiterungen enthalten, wie sie von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden können. Wartungsupdates werden durch die Nummer hinter dem zweiten Dezimalpunkt der Versionsnummer dargestellt. Zum Beispiel sind 10.1.1, 10.1.2 und 10.1.3 Wartungsupdates der Version 10.

„Wichtige Upgrades“ sind neue Versionen der Software, die die Software durch qualitative Änderungen in Bezug auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit erheblich verbessern und die eine neue erste Ziffer wie 9.0 oder 10.0 tragen, wie sie von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden können.

„Kleinere Upgrades“ sind neue Versionen der Software, die die Funktionalität verbessern oder der Software neue Funktionen hinzufügen und die eine neue zweite Ziffer nach dem ersten Komma tragen, wie z. B. 10.5 oder 10.6, wie sie von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden.

„Neue Version“ bedeutet eine neue, nachfolgende Version, die die Software mit qualitativen Änderungen in Bezug auf Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit erheblich verbessert. Die Versionen der Software tragen eine neue erste Ziffer wie 9.0 oder 10.0.

„Online-Kursbibliothek“ bezeichnet eine digitale Online-Kursbibliothek, die dem Lizenzgeber gehört und von ihm betrieben wird, mit einer gezielten Sammlung von Online-Kursen zur Verwendung im iSpring Learn Lernmanagementsystem (LMS) oder einem anderen LMS, das mit SCORM-konformen Kursen arbeitet, die zu den Bedingungen des iSpring Web Dienste Abonnementvertrags und des iSpring Online-Kursbibliothek Endbenutzer-Lizenzvertrags bereitgestellt werden.

„Organisation“ bedeutet, ohne Einschränkung, jede juristische Person, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Körperschaft, Vereinigung, Aktiengesellschaft, Treuhandgesellschaft, Joint Venture, Arbeitsorganisation, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder staatliche Behörde.

„Persönliche Nutzung“ bedeutet persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung und nicht im Namen oder zum Nutzen von Kunden und schließt jegliche kommerziellen Zwecke aus, wozu unter anderem gehören: Werbung, Marketing und verkaufsfördernde Materialien/Dienste im Namen eines tatsächlichen Kunden, Arbeitgebers, Mitarbeiters oder zu Ihrem eigenen Nutzen, jegliche Software, die kommerziell vertrieben wird, ob gegen eine Gebühr oder nicht, jegliche Materialien oder Dienste, die zum Verkauf stehen oder für die Gebühren oder Entgelte gezahlt oder erhalten werden. Darüber hinaus können die einzelnen Lizenzbedingungen weitere Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung der Software festlegen.

„Verarbeiter“ bezeichnet die Stelle, die im Auftrag des Verantwortlichen persönliche Daten im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften verarbeitet.

„Produkte“ bezeichnet die Software, die Inhaltsbibliothek und die Online-Kursbibliothek des Lizenzgebers.

„Verlängerungszeitraum(e)“ bezeichnet aufeinander folgende Verlängerungszeiträume, in denen der Lizenznehmer die Software abonniert.

„Softwaredienste“ bezeichnet die jeweils aktuelle Version der Webdienste, des Lernmanagementsystems (LMS), der Softwareprogramme, die in den Softwarediensten enthalten oder über diese verfügbar sind, und anderer damit verbundener Dienste, die dem Lizenznehmer gemäß dem iSpring-Webdienste-Abonnementvertrag, der auf den Lizenzgeber-Sites verfügbar ist, vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Softwaredienste werden als Software-as-a-Service angeboten. Darüber hinaus können die Softwaredienste zusätzliche Dienste und Add-Ons enthalten, einschließlich Software von Drittanbietern, wie zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber auf Abonnementbasis oder von Fall zu Fall vereinbart.

„Nutzung“ bedeutet den Zugriff auf die Software, das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen, Anzeigen oder Kopieren der Software in den Speicher eines Kundengeräts oder die anderweitige Nutzung der Funktionen der Software in Übereinstimmung mit der Dokumentation.

„Sie“ bezeichnet die Einzelperson, die die Software in ihrem eigenen Namen installiert oder nutzt; oder, falls die Software im Namen einer Organisation, z. B. eines Arbeitgebers, heruntergeladen oder installiert wird, die Organisation, für die die Software heruntergeladen oder installiert wird, und Sie erklären, dass Sie die Person, die diesen Vertrag akzeptiert, dazu ermächtigt haben, dies in Ihrem Namen zu tun. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „Organisation“ ohne Einschränkung jede Partnerschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Körperschaft, Vereinigung, Aktiengesellschaft, Treuhandgesellschaft, Joint Venture, Arbeitsorganisation, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder staatliche Behörde.

Unabhängig davon, ob Sie auf die Software über das Abonnement zugreifen oder sie beziehen, bedeutet „Sie“ den benannten Abonnenten für die entsprechende Abonnementlaufzeit („Abonnementlaufzeit“).

„Ihr Inhalt“ bezeichnet Inhalte, Materialien, Dienste oder Informationen, die von Ihnen oder Benutzern durch die Nutzung der Software und der iSpring-Inhaltsbibliothek erstellt wurden.

  1. ERTEILUNG DER LIZENZ.

2.1. Lizenz. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, ohne das Recht auf Unterlizenzierung, zur Nutzung der angegebenen Version der Software auf einer bestimmten Anzahl von Kundengeräten gemäß dem Lizenzschlüssel und/oder den Rechnungsstellungsbedingungen, die in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrages angegeben sind („Lizenz“), und Sie erklären sich hiermit einverstanden und akzeptieren diese Lizenz wie folgt:

  1. Einzellizenz. Wenn die Software unter einer Einzellizenz lizenziert ist, dürfen Sie eine Kopie der Software auf einem (1) Kundengerät ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwenden.
  2. Lizenz zur kommerziellen Nutzung. Wenn die Software unter einer kommerziellen Lizenz lizenziert ist, dürfen Sie die Software für die persönliche oder kommerzielle Nutzung in Übereinstimmung mit der Dokumentation und der veröffentlichten Funktionalität der Software nutzen. Eine erworbene Lizenz für eine Software, die unter einer kommerziellen Lizenz lizenziert ist, berechtigt Sie zur Nutzung einer Kopie der Software auf einem (1) Kundengerät durch einen einzigen zugelassenen Benutzer, vorausgesetzt, dass beim Erwerb von Volumenlizenzen die Anzahl der Kundengeräte und/oder die Anzahl der zugelassenen Benutzer den Rechnungsstellungsbedingungen und/oder dem anwendbaren Lizenzschlüssel entspricht und zulässig ist. Sie können eine zusätzliche Lizenzaktivierung beantragen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Lizenzaktivierung erhalten können.
  3. Concurrent-User-Lizenz. Wenn die Software unter einer Concurrent-User-Lizenz lizenziert ist, dürfen Sie die Software zur persönlichen oder kommerziellen Nutzung in Übereinstimmung mit der Dokumentation und der veröffentlichten Funktionalität der Software nutzen. Eine erworbene Lizenz für eine Software, die unter einer Concurrent-User-Lizenz lizenziert ist, berechtigt Sie zur Installation der Software auf einer Anzahl von Servern, die Ihnen gehören oder die Sie geleast haben und die mit dem iSpring-Lizenzierungsserver verbunden sind, zur Nutzung durch eine Anzahl von gleichzeitigen Benutzern, wie in den Rechnungsstellungsbedingungen und/oder dem anwendbaren Lizenzschlüssel vorgesehen und zulässig. Sie können die Anzahl der gleichzeitigen Benutzer, soweit verfügbar, durch Zahlung zusätzlicher Gebühren an den Lizenzgeber erweitern. Der Lizenzgeber stellt Ihnen während der Laufzeit des Vertrages unmittelbar nach der Ausgabe des Builds einen neuen Build der Software mit Concurrent-User-Lizenz zur Verfügung. Sie müssen die Software innerhalb von (3) Tagen nach Bereitstellung des neuen Builds der Software neu installieren.
  4. Lizenz für Bildungszwecke, Site-Lizenz für Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Lizenz. Wenn Ihnen die Software im Rahmen einer Lizenz für Bildungszwecke, einer Site-Lizenz für Bildungseinrichtungen oder einer Lizenz für gemeinnützige Zwecke zu den in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung der Software angegebenen Bedingungen lizenziert wurde, dürfen Sie die Software ausschließlich für die folgenden Zwecke nutzen:
  1. „Bildungszweck“ bedeutet, dass Sie die Software ausschließlich für nicht-kommerzielle Studien- oder Forschungszwecke nutzen dürfen, die ausschließlich der Förderung der eigenen Ausbildung dienen, unabhängig davon, ob sie von einem Studenten bzw. Schüler im Rahmen eines Kursabschlusses, Zertifikats oder Diploms absolviert werden, und die von Lehrkräften verwendet werden oder den Unterricht in einer Klasse erleichtern, sowie von allen Verwaltungsmitarbeitern, Lehrkräften und Angestellten einer Hochschule, Universität, Berufsschule oder einer anderen Schule („Bildungseinrichtung“). Im Rahmen der „Site-Lizenz für Bildungseinrichtungen“ dürfen Sie die Software innerhalb einer Bildungseinrichtung an einem geografischen Standort installieren und durch eine Anzahl von Benutzern nutzen, die durch die geltenden Rechnungsstellungsbedingungen bestimmt wird.
  2. „Gemeinnütziger Zweck“ bedeutet jede nicht-kommerzielle Tätigkeit oder Forschung, die ausschließlich in Erfüllung der Aufgaben einer gemeinnützigen Organisation im engeren Sinne durchgeführt wird.

    Lizenzen für Bildungszwecke und gemeinnützige Zwecke können ausschließlich nach dem Ermessen des Lizenzgebers gewährt werden, wenn Sie einen schriftlichen Antrag einreichen, in dem Sie Ihre Aktivitäten und die Ihres Arbeitgebers/Ihrer Angestellten, sofern zutreffend, sowie Ihre Gründe und Zwecke für die Nutzung der Software darlegen.

  1. Site-Lizenz. Wenn die Software mit einer Site-Lizenz lizenziert ist, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb eines einzigen Gebäudes, das Ihrer Organisation gehört oder von ihr gemietet wurde, auf einer Anzahl von Kundengeräten zu installieren und zu nutzen, wie es die Rechnungsstellungsbedingungen oder die geltenden Bedingungen für die Site-Lizenz zulassen, die in der jeweiligen Software-Rechnung oder Verpackung für die Software aufgeführt sind.
  2. Freelance-Nutzungslizenz. Wenn die Software an Sie unter einer Freelance-Nutzungslizenz zu den in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung der Software angegebenen Bedingungen lizenziert wird, dürfen Sie die Software ausschließlich für die folgenden Zwecke nutzen:

    Freelance-Zweck bedeutet, dass Sie die Software zur Persönlichen oder Kommerziellen Nutzung ausschließlich für Ihre persönliche kommerzielle berufliche Tätigkeit als Freelancer, Einzelunternehmer oder Selbstständiger nutzen dürfen. Im Rahmen der Freelance-Nutzungslizenz dürfen Sie die Software in Übereinstimmung mit der Dokumentation und den geltenden Rechnungsstellungsbedingungen innerhalb eines geografischen Standorts installieren und nutzen.

    Eine erworbene Lizenz für eine unter der Freelance-Nutzungslizenz lizenzierte Software berechtigt Sie zur Nutzung einer Kopie der Software auf einem (1) Kundengerät durch einen einzigen zugelassenen Benutzer. Die erworbene Freelance-Nutzungslizenz ist nicht übertragbar, und der Lizenznehmer kann während der Laufzeit des Abonnements nicht gewechselt werden. Sie können keine Freelance-Nutzungslizenz für eine andere Person erwerben. Die Freelance-Nutzungslizenz kann für die Dauer einer Abonnementlaufzeit erworben werden, ohne dass ein Freelancer-Status nachgewiesen werden muss. Bitte beachten Sie, dass es im alleinigen Ermessen des Lizenzgebers liegt, von Ihnen jederzeit während der Abonnementlaufzeit einen dokumentierten Nachweis über den Status eines Freelancers zu verlangen;

2.2. Abonnements. Sofern im Lizenzschlüssel und/oder in den Rechnungsstellungsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, wird die Software als Abonnement für die in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung der Software angegebene Laufzeit (die „Abonnementlaufzeit“) erworben.

2.3. Upgrades und neue Versionen; Wartungs- und Supportdienste. Der Lizenzgeber wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Ihnen E-Mail-Support und Wartungsdienste für die Software in Übereinstimmung mit seinen Standardpraktiken und den Wartungs- und Supportbedingungen für iSpring-Software („Wartungs- und Supportbedingungen“) zur Verfügung zu stellen, die Sie auf https://www.ispringlearn.de/support-dienste-bedingungen finden. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, eine andere Version der Software als die jeweils aktuelle Version zu unterstützen. Der Lizenzgeber wird nach eigenem Ermessen Upgrades oder neue Versionen herausgeben oder andere Änderungen an der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Software vornehmen. Die Zustimmung des Lizenznehmers zu den genannten Upgrades oder neuen Versionen ist nicht erforderlich. Schulungen zur Nutzung der Software sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden vom Lizenzgeber auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber durchgeführt. Ungeachtet des Vorstehenden werden alle Upgrades oder neuen Versionen, die Sie erhalten, Teil der Software und die Bedingungen dieses Vertrages gelten für sie (sofern dieser Vertrag nicht durch einen weiteren Vertrag ersetzt wird, der diesen Upgrades, neuen Versionen oder geänderten Versionen der Software beigefügt ist).

2.4. Software mit mehreren Umgebungen; Software in mehreren Sprachen; Software mit zwei Medien; mehrere Kopien; Pakete. Wenn Sie verschiedene Versionen der Software oder verschiedene sprachliche Editionen der Software nutzen, wenn Sie die Software auf mehreren Medien erhalten, wenn Sie anderweitig mehrere Kopien der Software erhalten oder wenn Sie die Software zusammen mit anderer Software erhalten haben, muss die zulässige Gesamtzahl Ihrer Kundengeräte, auf denen alle Versionen der Software installiert sind, der Anzahl und den Arten von Lizenzen entsprechen, die Sie vom Lizenzgeber erhalten haben. Ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers dürfen Sie keine Versionen oder Kopien der Software vermieten, mit anderer Software oder anderen Materialien als Paket anbieten, verleasen, unterlizenzieren, verleihen oder übertragen, unabhängig davon, ob Sie die Software nutzen oder nicht.

2.5. UPGRADES. Um die als Upgrade gekennzeichnete Software nutzen zu können, müssen Sie zunächst für die Software lizenziert sein, die vom Lizenzgeber als upgradefähig gekennzeichnet wurde. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, müssen Sie nach dem Upgrade die Software, die die Grundlage für Ihre Upgrade-Berechtigung war, deaktivieren und dürfen sie nicht mehr nutzen.

2.6. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNGEN VON ABONNEMENTS. Um die Zahlung für die anfängliche Laufzeit eines Abonnements zu ermöglichen, sind zum Zeitpunkt des Kaufs gültige Kreditkarteninformationen erforderlich. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die von Ihnen für die automatische Verlängerung des Abonnements angegebene Zahlungskarte ein Konto ist und fortfährt, dass Besitzen oder zu dessen Nutzung Sie anderweitig rechtlich befugt sind, und dass Sie über einen ausreichenden Verfügungsrahmen auf Ihrer Kreditkarte bzw. über ein ausreichendes Guthaben auf dem mit Ihrer Debitkarte verbundenen Konto verfügen, um Zahlungen zu leisten.

Ein erworbenes Abonnement verlängert sich automatisch am Ende der anfänglichen Laufzeit (das „Rechnungsdatum“) und am Ende jeder weiteren Laufzeit, sofern Sie nicht Ihre Absicht mitteilen, ein erworbenes Abonnement gemäß diesen Kaufbedingungen zu kündigen. Wenn Sie den Lizenzgeber nicht von dieser Absicht in Kenntnis setzen, wird Ihre Kreditkarte am Abrechnungsdatum für den Verlängerungszeitraum eines gekauften Abonnements belastet. Sofern der Lizenzgeber nicht im Voraus etwas anderes mitgeteilt hat, entspricht die Gebühr für die Verlängerung dem ursprünglichen Kaufpreis für ein Abonnement.

2.7. Mitteilung über die automatische Verlängerung. Falls zutreffend, sendet iSpring etwa eine Woche vor dem Abrechnungsdatum eine Erinnerungs-E-Mail an die für Ihr Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie erkennen an und stimmen zu, dass diese Mitteilung nur aus Gefälligkeit erfolgt und der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, eine solche Mitteilung zu versenden. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass (i) Ihr Versäumnis, die E-Mail zu lesen, (ii) die Unfähigkeit, sie zu empfangen, oder (iii) das Versäumnis des Lizenzgebers, die E-Mail zu senden, keine Haftung des Lizenzgebers begründet.

2.8. Kündigung oder Beendigung.

  1. Nach Lizenzgeber.

    (i) Erfolgt die Zahlung nicht am Rechnungsdatum, wie oben beschrieben, haben Sie eine Monat (1) nach Rechnungsdatum (in Texas und Massachusetts beträgt diese Nachfrist einunddreißig (31) Tage) Zeit, die gespeicherten Kreditkarteninformationen zu korrigieren und eine Zahlung für Ihr Abonnement zu tätigen. Wenn Sie nach Ablauf dieses Ablaufdatums keine Zahlung für Ihr Abonnement geleistet haben, kann Ihre Nichtzahlung zur Aussetzung des Produkts für Sie und zur anschließenden Kündigung Ihres Abonnements führen.

    (ii) Wenn Ihre Kreditkarte nicht belastet werden kann oder Ihre Abbuchung aus irgendeinem Grund, einschließlich einer Rückbuchung, zurückgewiesen wird, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, nach seinem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen Ihren Zugang und Ihr Konto zu sperren oder zu kündigen und damit das Abonnement zu beenden. Wenn eine Belastung Ihrer Kreditkarte abgelehnt wird, kann der Lizenzgeber innerhalb von dreißig (30) Tagen bis zu fünf (5) Versuche unternehmen, diese Karte zu belasten.

    (iii) Wenn Sie sein/ihr Abonnement nach einer solchen Kündigung reaktivieren möchten, fallen keine Einrichtungs- oder Reaktivierungsgebühren an, vorausgesetzt jedoch, dass Konten, die wegen Nichtzahlung gekündigt wurden, nur nach Erhalt des gesamten überfälligen Betrags und einer schriftlichen Anfrage zur Wiedereinsetzung des Kontos reaktiviert werden. Wenn ein abgelaufenes Konto reaktiviert wird, beginnt die neue Laufzeit am Tag der Reaktivierung. Bei der Reaktivierung eines abgelaufenen Abonnements beginnt die neue Laufzeit mit dem Datum der Reaktivierung.

    (iv) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, automatische Verlängerungen mit einer Vorankündigung von fünfzehn (15) Tagen zu stornieren (die per E-Mail an die Adresse gesendet werden kann, die Sie dem Lizenzgeber zuletzt mitgeteilt haben).

  2. Kündigung durch Sie. Sie haben das Recht, sein/ihr Abonnement zu kündigen, indem Sie das Customer Care Center des Lizenzgebers unter +1 (844) 347-7764 anrufen oder online kündigen. Nach einer solchen Kündigung bleibt Ihr Abonnement bis zum Ende des dann geltenden Zeitraums aktiv.

  1. TESTLIZENZEN.

3.1. Allgemein. Sofern verfügbar, kann die Software mit kostenlosen Lizenzschlüsseln für die Evaluierung aktiviert werden.

3.2. Evaluierungslizenz. Wenn die Software unter den Bedingungen der Evaluierungslizenz lizenziert ist, wie im Lizenzschlüssel festgelegt, der in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung der Software angegeben ist, dürfen Sie die Software und die in der Software enthaltenen Komponenten Dritter für 14 (vierzehn) Tage (oder einen anderen vom Lizenzgeber schriftlich festgelegten Zeitraum) (der „Testzeitraum“) ausschließlich zu Demonstrationszwecken und zum internen Testen, Prüfen und Bewerten der Software nutzen. Jegliche Nutzung der Software und der Komponenten Dritter, die in der Software enthalten sind, für andere Zwecke oder über den geltenden Testzeitraum hinaus ist strengstens untersagt.

3.3. Testzeiträume. Wenn Ihnen die Software kostenlos als Testversion oder zur Evaluierung zur Verfügung gestellt wurde, darf die Software nur während des Testzeitraums verwendet werden, es sei denn, Sie erwerben nach Ablauf des Testzeitraums eine weitere Lizenz für die Software.

3.4. DIE UNTER DEN TESTLIZENZBEDINGUNGEN LIZENZIERTE SOFTWARE WIRD IHNEN „WIE BESEHEN“ OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG HANDELT. DER LIZENZGEBER HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG (ODER VERSUCHTEN NUTZUNG) DER UNTER DEN TESTLIZENZBEDINGUNGEN LIZENZIERTEN SOFTWARE WÄHREND UND NACH DEM TESTZEITRAUM ENTSTEHEN.

3.5. Supportdienste. Der Lizenzgeber wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Ihnen Wartungs- und Supportdienste für die unter den Bedingungen der Evaluierungslizenz lizenzierte Software in Übereinstimmung mit seinen Standardpraktiken und den iSpring-Wartungs- und Supportbedingungen zur Verfügung zu stellen.

  1. EIGENTUMSRECHTE UND GEHEIMHALTUNG.

4.1. Eigentumsrechte. Die Produkte werden Ihnen nur zur Nutzung unter den Bedingungen dieses Vertrages lizenziert und nicht verkauft. Die Software ist durch das Urheberrecht und andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Produkte und die Urheberschaft, Systeme, Ideen, Betriebsmethoden, Dokumentation und andere in den Produkten enthaltene Informationen geistiges Eigentum und/oder wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten und/oder Lizenzgeber sind und durch das Zivil- und Strafrecht sowie durch das Urheberrecht, das Geschäftsgeheimnis, das Markenrecht und das Patentrecht der Vereinigten Staaten, anderer Länder und internationaler Verträge geschützt sind. Sie dürfen Marken nur insoweit nutzen, als sie die von den Produkten erzeugten Druckerzeugnisse in Übereinstimmung mit der anerkannten Markenpraxis kennzeichnen, einschließlich der Angabe des Namens des Markeninhabers. Eine solche Nutzung einer Marke verleiht Ihnen keine Eigentumsrechte an dieser Marke. Der Lizenzgeber und/oder seine Lieferanten besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Anteile an den Produkten, einschließlich und ohne Einschränkung aller Fehlerkorrekturen, Erweiterungen, Updates oder anderer Änderungen an den Produkten, unabhängig davon, ob diese vom Lizenzgeber oder von Dritten vorgenommen wurden, sowie alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und andere geistige Eigentumsrechte daran. Durch den Besitz, die Installation oder die Nutzung der Produkte wird Ihnen kein Eigentumsrecht an dem geistigen Eigentum der Produkte übertragen, und Sie erwerben keine Rechte an den Produkten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt. Alle Kopien der Produkte, die im Rahmen dieses Vertrages erstellt werden, müssen dieselben Eigentumshinweise enthalten, die auf und in den Produkten erscheinen. Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen gewährt Ihnen dieser Vertrag keine Rechte an geistigem Eigentum an den Produkten, und Sie erkennen an, dass die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz, wie hierin weiter definiert, Ihnen nur ein begrenztes Nutzungsrecht unter den Bedingungen dieses Vertrags einräumt. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden.

4.2. Komponenten Dritter. Die Software des Lizenzgebers und künftige Updates und Revisionen der Software des Lizenzgebers können Komponenten und Materialien enthalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel, Fotos, Zeichnungen, Grafiken, Rich Media, Anwendungen, Programme und andere Inhalte, die im Eigentum einer anderen Partei als iSpring stehen („Komponenten Dritter“)). Alle Komponenten Dritter, die in die Software des Lizenzgebers integriert sind oder diese begleiten, sind geistiges Eigentum Dritter und durch US-amerikanische und internationale Urheberrechtsgesetze und anwendbare Verträge geschützt. Der Lizenzgeber hat die erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen erhalten, um die Komponenten Dritter in Verbindung mit der Software gemäß diesem Vertrag nutzen zu können. Alle diese Komponenten Dritter, die in die Software integriert sind oder ihr beiliegen, unterliegen jedoch einem separaten Softwarelizenzvertrag, der separate und gesonderte Bedingungen und Einschränkungen enthält, die Ihr Recht zur Nutzung der Komponenten Dritter regeln. Unabhängig davon, ob Sie die Software annehmen und/oder nutzen, erhalten oder erlangen Sie keine Rechte, Privilegien oder Ansprüche in Bezug auf die Komponenten Dritter, die über die Rechte, Privilegien oder Ansprüche hinausgehen, die der Lizenzgeber Ihnen gemäß diesem Vertrag (in seiner jeweils gültigen Fassung) gewähren kann. Sie erkennen an, dass die im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz Ihnen nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht unter den Bedingungen dieses Vertrages einräumt. Und Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen, die Komponenten Dritter nur in Verbindung mit der Software zu nutzen, wie es dieser Vertrag zulässt und wie es der restriktivere Lizenzvertrag für die Komponenten Dritter erlaubt, der für Ihre Nutzung und/oder die Nutzung der Komponenten Dritter durch den Lizenzgeber gilt.

4.3. Anwendbarkeit auf Komponenten Dritter. DER LIZENZGEBER GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN AB UND BIETET KEINE ENTSCHÄDIGUNGS- ODER ERSATZVEREINBARUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF SOFTWARE VON DRITTANBIETERN. Die einzige Verantwortung des Lizenzgebers in Bezug auf Komponenten Dritter besteht darin, alle Garantien für geistiges Eigentum, Entschädigungs- und Ersatzbestimmungen weiterzugeben, die der Lizenzgeber von den Verkäufern oder Lieferanten solcher Drittsoftware erhält und die er weitergeben darf. „Komponenten Dritter“ bezeichnet Anwendungssoftware, die von Drittanbietern zur Verfügung gestellt wird, einschließlich Betriebssystem- und Anwendungssoftware, mit der die Software eine Schnittstelle bildet und die bestimmte für den Betrieb der Software wesentliche Funktionen bereitstellt.

4.4. Nutzung der Inhaltsbibliothek und der Online-Kursbibliothek durch Sie. Die in der Software enthaltene Inhaltsbibliothek und die Online-Kursbibliothek sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und sind durch die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten und internationale Urheberrechtsgesetze und anwendbare Verträge geschützt. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, beschränkte, weltweite, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung zur Nutzung der Inhaltsbibliothek gemäß den Bedingungen des iSpring Endbenutzer-Lizenzvertrags für die Inhaltsbibliothek und/oder der Online-Kursbibliothek gemäß den Bedingungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags für die Online-Kursbibliothek von iSpring.

4.5. Vertrauliche Informationen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Produkte, einschließlich des spezifischen Designs und der Struktur der einzelnen Programme und Produkte, vertrauliche, geschützte Informationen des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten und/oder Lizenzgeber darstellen, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie erklären sich damit einverstanden, diese vertraulichen Informationen in keiner Form an Dritte zu übertragen, zu kopieren, offenzulegen, weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen. Darüber hinaus behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, zusätzlich zur oder anstelle der Eingabe des Lizenzschlüssels ein Aktivierungsverfahren durchzuführen, das von Ihnen verlangt, dass Sie sich über die Produktschnittstelle mit dem Server des Lizenzgebers verbinden, um die volle Funktionalität der Produkte zu aktivieren, und Sie erklären sich mit Abschluss dieses Vertrages damit einverstanden, ein solches Online-Aktivierungsverfahren einzuhalten. Sie verpflichten sich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um diese vertraulichen Informationen zu schützen.

  1. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG.

5.1. Die Laufzeit dieses Vertrages („Laufzeit“) beginnt mit dem Kauf oder dem anderweitigen rechtmäßigen Erwerb der Lizenz für die Produkte, bis der Vertrag wie hierin vorgesehen gekündigt wird.

5.2. Dieser Vertrag kann durch einen vom Lizenzgeber angebotenen und von Ihnen akzeptierten ersetzenden Vertrag für die Produkte, das Update oder eine Ersatz- oder modifizierte Version oder ein Upgrade oder eine neue Version der Software beendet werden, wobei Ihre weitere Nutzung der Produkte oder einer solchen Ersatz-, modifizierten, aktualisierten oder neuen Version von Ihrer Akzeptanz eines solchen ersetzenden Vertrags abhängig ist.

5.3. Die Laufzeit dieses Vertrages gilt bis zum Ende der Laufzeit, die in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung der Produkte angegeben ist. Wenn die Produkte als Abonnement erworben wurden, läuft dieser Vertrag bis zum Ende der Abonnementlaufzeit. Ein erworbenes Abonnement verlängert sich automatisch am Ende der anfänglichen Abonnementlaufzeit und am Ende jeder weiteren Laufzeit, sofern Sie nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags Ihre Absicht bekunden, ein erworbenes Abonnement zu kündigen.

5.4. Unbeschadet sonstiger Rechte endet dieser Vertrag automatisch, wenn Sie eine der hierin beschriebenen Beschränkungen oder sonstigen Anforderungen nicht einhalten.

5.5. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags müssen Sie die Nutzung der Produkte unverzüglich einstellen und alle Kopien der Produkte dauerhaft zerstören und/oder löschen.

5.6. Keine Rechte bei Beendigung. Nach Beendigung dieses Vertrags sind Sie nicht mehr berechtigt, die Produkte in irgendeiner Weise zu nutzen, und es werden keine Rückerstattungen (ganz oder teilweise) gewährt.

5.7. Keine Rückerstattung bei Beendigung des Abonnements. Um betrügerischem Verhalten und Missbrauch vorzubeugen, werden nach Ablauf einer Abonnementlaufzeit oder bei Kündigung Ihres Abonnements während Ihrer Abonnementlaufzeit keine Erstattungen gewährt, weder ganz noch teilweise.

5.7.1. Keine Rückerstattung während Sonderangeboten. Sie erhalten keine Rückerstattung, weder ganz noch teilweise, für die von Ihnen während der Sonderangebote des Lizenzgebers erworbenen Lizenzen.

5.8. Wesentliche Bedingungen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jede der Bedingungen dieses Vertrags wesentlich ist und dass die Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch Sie für den Lizenzgeber einen ausreichenden Grund darstellt, diesen Vertrag und die unter diesem Vertrag gewährte Lizenz sofort zu kündigen. Das Vorhandensein dieses Abschnitts 5.8 ist für die Bestimmung der Wesentlichkeit einer anderen Regelung oder eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch eine der Parteien nicht relevant.

  1. Gebühren und Zahlungsbedingungen; Erstattungen

6.1. Rechnungsstellung und Zahlung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Vergütung für die Produkte gemäß den Gebühren zu zahlen, die in der jeweiligen Rechnung oder Verpackung für die Produkte angegeben sind. Die Gebühren können von Ihnen durch Verwendung einer autorisierten Kreditkarte oder, falls der Lizenzgeber zustimmt, durch eine andere Zahlungsmethode beglichen werden. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Gebühren oder die anwendbaren Kosten mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen zu ändern (die per
E-Mail an die Adresse gesendet werden kann, die Sie dem Lizenzgeber zuletzt mitgeteilt haben).

6.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Rechnungen in der auf der Rechnung angegebenen Währung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

6.3. Die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Produkte werden im Voraus zu den in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Produkte angegebenen Zahlungsbedingungen zum Fälligkeitsdatum und in der jeweiligen Rechnungsstellung oder Verpackung für die Produkte angegebenen Währung in Rechnung gestellt, wobei Verzugszinsen nach geltendem Recht zu zahlen sind. Wenn ein Betrag, den Sie im Rahmen dieses Vertrags für die Produkte schulden, überfällig ist, kann der Lizenzgeber, ohne Einschränkung anderer Rechte und Rechtsmittel, Ihre unbezahlten Gebührenverpflichtungen im Rahmen solcher Verträge beschleunigen, sodass alle diese Verpflichtungen sofort fällig werden, und die Bereitstellung der Software an Sie aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. Der Lizenzgeber wird Sie vor der Bereitstellung der Produkte mindestens 7 Tage im Voraus über die Überfälligkeit der Zahlung informieren.

6.4. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren.

6.5. Sofern hierin oder in den Rechnungsstellungsbedingungen nicht anders angegeben, (i) basieren die Gebühren auf den erworbenen Produkten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) sind die Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig, und (iii) können die erworbenen Mengen während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden.

6.6. Steuern. Alle Auslagen, Preise und Gebühren, die an den Lizenzgeber zu zahlen sind, sind ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern zu zahlen. Sie sind verantwortlich für alle Bundes-, Landes-, Kommunal- oder sonstigen Steuern, Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Berufs- oder ähnliche Steuern, die von einer juristischen Person auf den Verkauf, die Nutzung oder den Erhalt der Software erhoben werden, mit Ausnahme der Einkommenssteuer des Lizenzgebers. Sie tragen alle Gebühren und Verarbeitungskosten für Rückbuchungen, Betrug und Rückerstattungen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung sind Sie allein verantwortlich für die Einziehung der Mehrwertsteuer, Zahlungen und damit verbundene Registrierungen, die sich in irgendeiner Weise aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Wenn der Lizenzgeber rechtlich verpflichtet ist, solche Steuern zu erheben, stellt der Lizenzgeber Ihnen den Betrag dieser Steuern in Rechnung, und Sie werden diesen Betrag zahlen, es sei denn, Sie legen iSpring eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Sie werden dem Lizenzgeber offizielle, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Quittungen oder andere, vom Lizenzgeber in angemessener Weise angefragte Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass diese Steuern gezahlt wurden. Die Parteien werden in angemessener Weise zusammenarbeiten, um die Steuerschuld jeder Partei genauer zu bestimmen und diese Schuld im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu minimieren.

  1. EINSCHRÄNKUNGEN.

7.1. Keine Übertragungen. Unter keinen Umständen dürfen Sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die Produkte, eine Kopie oder die Nutzung der Produkte ganz oder teilweise an Dritte verkaufen, vermieten, verleasen, verleihen, lizenzieren, unterlizenzieren, veröffentlichen, ausstellen, vertreiben oder anderweitig übertragen, es sei denn, Ihnen wird ein solches unverzichtbares Recht nach geltendem Recht in Ihrer Rechtsordnung ausdrücklich gewährt, in welchem Fall Sie Ihre Rechte aus diesem Vertrag dauerhaft an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen dürfen, vorausgesetzt, dass (a) Sie auch diesen Vertrag, die Software, alle begleitenden gedruckten Materialien und alle andere Software oder Hardware, die mit diesen Produkten in einem Paket oder vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen, an diese Person oder Einrichtung übertragen; (b) keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und auf einem Kundengerät gespeicherte Kopien, zurückbehalten; und (c) die empfangende Partei die Bedingungen dieses Vertrags und alle anderen Bedingungen akzeptiert, zu denen Sie rechtmäßig eine Lizenz für die Produkte erworben haben. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie keine Ausbildungs-, Vorab- oder „nicht zum Weiterverkauf bestimmte“ Kopien der Produkte übertragen. In keinem Fall dürfen Sie Dritten gestatten, die Nutzung oder Funktionalität der Produkte über ein Timesharing, ein Servicebüro oder eine andere Vereinbarung zu nutzen, es sei denn, eine solche Nutzung ist in der Anwendungspreisliste, der Bestellung oder der Verpackung für die Produkte angegeben.

7.2. Verbote. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, dürfen Sie keinen Teil der lizenzierten Software nutzen, kopieren, emulieren, klonen, vermieten, verleasen, verkaufen, modifizieren, dekompilieren, disassemblieren, anderweitig zurückentwickeln oder auf eine andere Weise in eine für den Menschen lesbare Form bringen oder die lizenzierten Produkte oder eine Teilmenge der lizenzierten Produkte übertragen, noch dürfen Sie dies einem Dritten gestatten, es sei denn, die vorstehende Einschränkung ist durch geltendes Recht ausdrücklich verboten. Sie dürfen die Produkte weder ganz noch teilweise verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen. Eine solche unbefugte Nutzung führt zur sofortigen und automatischen Beendigung dieses Vertrags und der hierin gewährten Lizenz und kann straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt werden. Weder der Binärcode noch der Quellcode der Produkte dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers verwendet oder zurückentwickelt werden, um den Programmalgorithmus, der urheberrechtlich geschützt ist, zu rekonstruieren. Alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Lizenzgeber und/oder seinen Lieferanten und Lizenzgebern vorbehalten, soweit anwendbar.

7.3. Lizenzschlüssel. Sie dürfen Ihren registrierten Lizenzschlüssel oder eine Kopie davon nicht an Dritte weitergeben, zur Verfügung stellen, verschenken, verkaufen oder anderweitig übertragen. Der Lizenzschlüssel der Software darf ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht außerhalb des rechtlichen Zuständigkeitsbereichs der Person bzw. der Personen, die die ursprüngliche Lizenz erworben haben, weitergegeben werden, es sei denn, dies ist hierin vorgesehen. Eine solche Weitergabe stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche für Schäden geltend zu machen, die dadurch entstanden sind, dass Sie den Lizenzschlüssel oder den darin enthaltenen Registrierungscode weitergegeben haben. Dieser Anspruch erstreckt sich auch auf alle Kosten, die dem Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern bei der Verteidigung entstehen.

7.4. Einhaltung von Gesetzen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie bei der Nutzung der Produkte und bei der Nutzung von Berichten oder Informationen, die aus der Nutzung dieser Produkte resultieren, alle anwendbaren internationalen, nationalen, bundesstaatlichen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutz, Urheberrecht, Exportkontrolle und Obszönitätsgesetze.

7.5. Keine Übertragung von Rechten. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, dürfen Sie den Vertrag und/oder die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte oder Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht übertragen oder abtreten.

7.6. Kein Reverse Engineering. Sie erkennen an, dass die Produkte Eigentum des Lizenzgebers sind und Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers darstellen. Sie erklären sich damit einverstanden, den Code der Produkte nicht zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, ihn auf irgendeine Weise zu ermitteln.

7.7. Keine Modifikation. Sie verpflichten sich, die Produkte in keiner Weise zu modifizieren oder zu verändern. Sie dürfen keine Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumshinweise auf Kopien der Produkte entfernen oder verändern.

7.8. Übertragung der Software. Sie sind berechtigt, die Software auf ein anderes Kundengerät zu übertragen; eine solche Übertragung kann es erforderlich machen, dass Sie sich mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen, um eine solche Übertragung zu veranlassen. Nach der Übertragung müssen Sie die Software vollständig von dem ehemaligen Kundengerät entfernen. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN DÜRFEN SIE SOFTWARE MIT EVALUIERUNGSLIZENZ NICHT ÜBERTRAGEN. SIE DÜRFEN IHRE RECHTE AN DER SOFTWARE NICHT UNTERLIZENZIEREN, VERMIETEN ODER VERLEASEN ODER DAS KOPIEREN VON TEILEN DER SOFTWARE GENEHMIGEN, ES SEI DENN, DIES IST IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH ERLAUBT.

7.9. Wesentliche Bedingungen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jede der Bedingungen dieses Abschnitts 7 wesentlich ist und dass die Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch Sie für den Lizenzgeber ein ausreichender Grund ist, diesen Vertrag und die unter diesem Vertrag gewährte Lizenz sofort zu kündigen. Das Vorhandensein dieses Abschnitts 7.9 ist für die Bestimmung der Wesentlichkeit einer anderen Regelung oder eines Verstoßes gegen diesen Vertrag durch eine der Parteien nicht relevant.

  1. ZUSÄTZLICHE SCHUTZMASSNAHMEN.

Ausschließlich zu dem Zweck, die unlizenzierte Nutzung der Software zu verhindern, kann die Software auf Ihrem Kundengerät technologische Maßnahmen installieren, die die unlizenzierte Nutzung verhindern sollen, und der Lizenzgeber kann diese Technologie nutzen, um zu bestätigen, dass Sie eine lizenzierte Kopie der Software besitzen. Die Aktualisierung dieser technischen Maßnahmen kann durch die Installation der Updates erfolgen.

  1. RECHT AUF PRÜFUNG. PENETRATIONSTESTS

9.1. Recht auf Prüfung. Zur Verhinderung von Betrug, Nutzung der Produkte und der Supportdienste ist der Lizenzgeber berechtigt, die Nutzung der Produkte des Lizenzgebers durch jeden Benutzer während der Geschäftszeiten des Lizenzgebers ohne schriftliche Benachrichtigung zu prüfen und/oder zu auditieren. Sollte eine Prüfung oder ein Audit ergeben, dass die Nutzung der Produkte und der Supportdienste durch eine natürliche oder juristische Person nicht lizenziert ist, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Anzahl der Aktivierungen zurückzusetzen, von dem betreffenden Benutzer die Deaktivierung der Software zu verlangen und die Bereitstellung von Supportdiensten für die Produkte für diesen Benutzer einzustellen, bis dieser Benutzer eine Lizenz für die Produkte erworben hat.

9.2. Penetrationstests. Der Lizenzgeber führt regelmäßig Penetrationstests der Software und der Softwaredienste durch, die von unabhängigen Sicherheitsexperten nach Wahl des Lizenzgebers und auf dessen Kosten durchgeführt werden und die zur Erstellung eines Penetrationstestberichts („Pen-Test-Bericht“) führen, der zu den vertraulichen Informationen des Lizenzgebers gehört.

Wenn der Lizenznehmer Penetrationstests durchführen oder einen Dritten mit der Durchführung von Penetrationstests beauftragen möchte, muss der Lizenznehmer den Lizenzgeber mindestens dreißig (30) Tage vor der Durchführung der Penetrationstests schriftlich benachrichtigen und um die Durchführung solcher Penetrationstests bitten. Die Durchführung von Penetrationstests wird erst nach Erhalt und Überprüfung der erforderlichen Informationen, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellt hat, und nach Aushändigung der vom Lizenznehmer oder seinen Vertragspartnern erteilten Genehmigungen für Penetrationstests an den Lizenznehmer genehmigt. Alle Penetrationstests, die vom Lizenznehmer oder auf dessen Wunsch hin durchgeführt werden, erfolgen: (a) auf Kosten des Lizenznehmers; (b) beschränkt auf die in der Anfrage für Penetrationstests angegebenen Quell- und Ziel-IP-Adressen und die Netzwerkbandbreite sowie auf die Zeiten und sonstigen Bedingungen, die in der vom Lizenznehmer oder seinem Auftragnehmer erteilten Genehmigung angegeben sind, und der Lizenznehmer hält sich an die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Richtlinien des Lizenzgebers oder seines Auftragnehmers bezüglich der Nutzung von Tools und Diensten zur Sicherheitsbeurteilung. Der Lizenznehmer ist für alle Schäden verantwortlich, die dem Lizenzgeber oder anderen Kunden des Lizenzgebers durch Penetrationstests entstehen.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE.

10.1. Rechtsbehelfe des Kunden. Die gesamte Haftung des Lizenzgebers und seiner Zulieferer und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung besteht nach Wahl des Lizenzgebers in: (a) Rückerstattung des für die Lizenz gezahlten Kaufpreises, falls zutreffend, oder (b) Behebung der Mängel, „Bugs“ oder Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

10.2. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber sichert zu und gewährleistet, dass (i) er die Produkte in einer Weise bereitstellt, die den allgemeinen Industriestandards entspricht, die vernünftigerweise auf die Bereitstellung der Software anwendbar sind; (ii) er über alle Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, um die in diesem Vertrag gewährten Rechte und Lizenzen zu gewähren; (iii) die unter diesem Vertrag gelieferten Produkte bei normaler Nutzung und unter normalen Umständen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren; (iv) die Dokumentation alle wesentlichen Funktionen der Produkte korrekt und vollständig wiedergibt; (v) er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag alle anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, Regeln und Vorschriften einhält; und (v) die Produkte nach Kenntnis des Lizenzgebers keine Viren, Trojaner, Zeitbomben oder andere Codes, Programme oder Mechanismen enthalten und an den Lizenznehmer oder dessen Systeme übertragen, die den Betrieb von Computersystemen stören, verändern, löschen, schädigen oder anderweitig behindern.

10.3. MIT AUSNAHME VON GARANTIEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER KLAUSELN, DIE NACH DEM FÜR SIE IN IHRER RECHTSORDNUNG GELTENDEN RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, WERDEN DIE PRODUKTE, DIE DOKUMENTATION UND DIE SUPPORTDIENSTE „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT UND DER LIZENZGEBER MACHT KEINE ZUSAGEN, ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, WEDER DURCH GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, GEBRÄUCHE ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE DARIN ENTHALTENEN INHALTE ODER AUF SONSTIGES MATERIAL, DAS IHNEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES ODER ANDERWEITIG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. SIE ÜBERNEHMEN ALLE RISIKEN UND DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER PRODUKTE, UM DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN, SOWIE FÜR DIE INSTALLATION, DIE NUTZUNG UND DIE ERGEBNISSE DER PRODUKTE. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE PRODUKTE UND DIE SUPPORTDIENSTE FEHLERFREI ODER FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFÄLLEN SIND ODER DASS SIE MIT EINER BESTIMMTEN HARDWARE ODER SOFTWARE KOMPATIBEL IST. DER LIZENZGEBER SCHLIESST IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER INTEGRATION, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DAS BEGLEITENDE SCHRIFTLICHE MATERIAL ODER DEREN NUTZUNG. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN SIND EINSCHRÄNKUNGEN DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. SIE ERKENNEN HIERMIT AN, DASS DIE PRODUKTE UND DIE SUPPORTDIENSTE AUFGRUND EINER VIELZAHL VON FAKTOREN NICHT VERFÜGBAR SEIN ODER WERDEN KÖNNEN, INSBESONDERE AUFGRUND VON REGELMÄSSIGEN SYSTEMWARTUNGEN (GEPLANT ODER UNGEPLANT), HÖHERER GEWALT, TECHNISCHEM VERSAGEN DER SOFTWARE, DER TELEKOMMUNIKATIONSINFRASTRUKTUR ODER AUFGRUND VON VERZÖGERUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN, DIE AUF VIREN, DENIAL-OF-SERVICE-ATTACKEN, ERHÖHTE ODER SCHWANKENDE NACHFRAGE SOWIE HANDLUNGEN UND UNTERLASSUNGEN VON DRITTEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DER LIZENZGEBER LEHNT DAHER AUSDRÜCKLICH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN BEZUG AUF DIE VERFÜGBARKEIT, ZUGÄNGLICHKEIT ODER LEISTUNG DES SYSTEMS UND/ODER DER SOFTWARE AB. DER LIZENZGEBER LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR DEN VERLUST VON DATEN WÄHREND DER KOMMUNIKATION SOWIE JEGLICHE HAFTUNG AB, DIE SICH AUS DEM VERSÄUMNIS DES LIZENZGEBERS ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, IHNEN GENAUE ODER VOLLSTÄNDIGE INFORMATIONEN ZU ÜBERMITTELN.

10.4. BEGRENZTE HAFTUNG; KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. SIE ÜBERNEHMEN DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER PRODUKTE UND DER IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN ODER VON IHR ERSTELLTEN INFORMATIONEN SOWIE AUS DER INTERAKTION (ODER DER NICHT ORDNUNGSGEMÄSSEN INTERAKTION) MIT ANDERER HARDWARE ODER SOFTWARE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VOM LIZENZGEBER ODER VON EINEM DRITTEN BEREITGESTELLT WURDE. DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSAUSFALL, BEEINTRÄCHTIGUNG ODER AUSFALL VON HARDWARE ODER SOFTWARE, REPARATURKOSTEN, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON SUPPORTDIENSTEN, ZEITWERT ODER SONSTIGE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER PRODUKTE ODER DER INKOMPATIBILITÄT DER SOFTWARE MIT HARDWARE, SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ERGEBEN, SELBST WENN DIE BETREFFENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS IHNEN GEGENÜBER FÜR ALLE SCHÄDEN AUS EINEM ODER MEHREREN KLAGEGRÜNDEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE VON IHNEN AN DEN LIZENZGEBER GEZAHLTE LIZENZGEBÜHR. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, GILT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE. JEDE KLAGE, DIE GEGEN EINE DER PARTEIEN IN BEZUG AUF ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN ERHOBEN WIRD, MUSS INNERHALB VON ZWEI (2) JAHREN NACH ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES EINGELEITET UND DER ANDEREN PARTEI SCHRIFTLICH MITGETEILT WERDEN.

  1. ENTSCHÄDIGUNG

11.1. Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Lizenzgeber, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter von jeglichen Kosten, Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Strafen oder Haftungen, einschließlich angemessener Gebühren für Anwälte und andere Fachleute, freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund eines Urteils, Beschlusses, einer gerichtlichen Verfügung oder eines Vergleichs zu zahlen sind, soweit diese aus einem Anspruch, einer Forderung, einer Klage, einem Prozess, einem Schiedsverfahren oder einem anderen Verfahren resultieren, das von einem Dritten eingeleitet wurde, einschließlich der Bewertung, Forderung oder eines Anspruchs durch eine staatliche Behörde oder Einrichtung, die sich aus einer Verletzung dieses Vertrags durch Sie und einer Nutzung der Produkte durch Sie, eine mit Ihnen verbundene Partei oder eine Partei, die auf Ihre Erlaubnis hin in einer Weise handelt, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag autorisiert ist, ergeben, vorausgesetzt, dass Sie unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch benachrichtigt wurden und Ihnen die Befugnis, die Informationen und die Unterstützung zur Bearbeitung des Anspruchs oder der Verteidigung gegen einen Prozess, ein Verfahren oder einen Vergleich erteilt wurden und dass der Lizenzgeber den Anspruch, den Prozess oder das Verfahren nicht ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung beigelegt oder verglichen hat.

11.2. Der Lizenzgeber erklärt sich hiermit bereit, Sie, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Agenten und Mitarbeiter von jeglichen Kosten, Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Bußgeldern, Strafen oder Haftungen, einschließlich angemessener Gebühren für Anwälte und andere Fachleute, freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund von Urteilen, Beschlüssen, Gerichtsbeschlüssen oder Vergleichen zu zahlen sind, soweit diese aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Gerichtsverfahren oder anderen Verfahren resultieren, die von Dritten angestrengt werden, einschließlich der Bewertung, Forderung oder eines Anspruchs einer staatlichen Behörde oder Einrichtung, die sich aus der Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenzgeber ergeben, sowie aus Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass die genehmigte Nutzung der vom Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Produkte eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter darstellt; unter der Voraussetzung, dass der Lizenzgeber unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wurde und ihm Befugnis, Informationen und Unterstützung bei der Bearbeitung des Anspruchs oder der Verteidigung gegen einen Prozess, ein Verfahren oder einen Vergleich erteilt wurden und dass der Kunde den Anspruch, den Prozess oder das Verfahren nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers beigelegt oder verglichen hat, und unter der weiteren Voraussetzung, dass der Lizenzgeber keine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 11 hat, soweit ein Anspruch auf der Kombination oder Nutzung der Produkte mit anderer Software, Hardware oder Diensten, die nicht vom Lizenzgeber bereitgestellt wurden, oder auf der Nutzung der Produkte in einer nach diesem Vertrag verbotenen Weise beruht, in einer Weise, für die sie nicht konzipiert wurde, wenn die Produkte selbst ansonsten keine Rechtsverletzung darstellen würden.

11.3. Falls die Produkte in einem solchen Prozess oder Verfahren als Rechtsverletzung eingestuft werden oder falls die Produkte nach vernünftiger Einschätzung des Lizenzgebers eine solche Verletzung darstellen könnten und/oder ihre weitere Nutzung untersagt wird, wird der Lizenzgeber auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Produkte weiterzunutzen, oder (ii) die Produkte durch nicht verletzende Dienste mit im Wesentlichen gleichwertiger Funktion und Leistung ersetzen oder (iii) die Produkte so ändern, dass sie ohne wesentliche Beeinträchtigung der Funktion oder Leistung nicht mehr verletzend sind. Sollte keine dieser Maßnahmen für den Lizenzgeber technisch, kaufmännisch oder wirtschaftlich zumutbar sein, kann jede Partei diesen Vertrag kündigen. Nach einer solchen Kündigung erstattet der Lizenzgeber den Betrag der im Voraus gezahlten Gebühren für die noch nicht genutzten Produkte.

  1. VON DER US-REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE.

12.1. Hinweis für Endbenutzer der US-Regierung. Die Software und die dazugehörige Dokumentation gelten als „gewerbliche Artikel“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. § 2.101 definiert ist, bestehend aus „gewerblicher Computersoftware“ bzw. „Dokumentation für gewerbliche Computersoftware“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 227.7202 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. §§ 227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die gewerbliche Computersoftware und die Dokumentation für gewerbliche Computersoftware an Endbenutzer der US-Regierung (a) nur als gewerbliche Artikel und (b) nur mit den Rechten, einschließlich der Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Freigabe, Vorführung, Anzeige oder Offenlegung der Software und der dazugehörigen Dokumentation, lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen gewährt werden. Unveröffentlichte Rechte gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten vorbehalten.

12.2. Exportkontrollgesetze. Sie erkennen hiermit an und erklären sich damit einverstanden, dass die Produkte und Dienste Beschränkungen und Kontrollen unterliegen können, die durch geltende Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollen, Einfuhrbestimmungen und Handelsembargos (zusammenfassend als „Exportkontrollgesetze“ bezeichnet) auferlegt werden, einschließlich der Gesetze der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten (insbesondere der Export Administration Act von 1979 und die Export Administration Regulations („EAR“)).

Mit dem Kauf der Produkte erklären und garantieren Sie, dass Sie weder eine Person (natürliche oder juristische Person) sind, die unter Exportkontrollgesetze fällt, noch dass Sie (im Falle einer juristischen Person) anderweitig im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person sind, die unter Exportkontrollgesetze fällt, oder im Namen einer solchen Person handeln.

Des Weiteren erklären Sie sich damit einverstanden und bestätigen, dass weder die Produkte noch die damit verbundenen technischen Informationen:

  1. für einen nach den Exportkontrollgesetzen verbotenen Zweck verwendet werden oder werden sollen; oder
  2. direkt oder indirekt unter Verletzung der Exportkontrollgesetze heruntergeladen, übertragen, exportiert oder reexportiert werden; oder
  3. für einen durch die Exportkontrollgesetze verbotenen Zweck verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen; oder
  4. in Länder mit Beschränkungen und/oder Embargos (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien) oder an verbotene Endbenutzer exportiert werden; und/oder
  5. an verbotenen Endverwendungszwecken und/oder Proliferationsaktivitäten beteiligt sind.

Der Lizenzgeber haftet Ihnen gegenüber nicht für die Nichtbereitstellung der Produkte aufgrund von staatlichen Maßnahmen, von denen der Lizenzgeber vernünftigerweise annimmt, dass sie sich negativ auf seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sein Geschäft oder seinen Ruf auswirken könnten.

  1. PERSÖNLICHE DATEN. INHALTE DES LIZENZNEHMERS UND DES BENUTZERS

13.1. Verarbeitung von persönlichen Daten.

  1. Mit Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber Ihre persönlichen Daten während oder in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Produkte sowie während eines Testzeitraums oder im Rahmen der Ihnen zur Verfügung gestellten Wartungs- und Supportdienste verarbeitet, einschließlich Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer. Der Lizenzgeber beschäftigt andere Unternehmen und Einzelpersonen, um bestimmte Funktionen in seinem Namen auszuführen. Beispiele hierfür sind die Zustellung von Paketen, der Versand von E-Mails, die Analyse von Daten, die Unterstützung beim Marketing und die Bereitstellung von Kundendienst. Sie haben Zugang zu den persönlichen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, dürfen diese aber nicht für andere Zwecke verwenden.
  2. Der Lizenzgeber erfasst Informationen über Sie und legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in seiner Rolle als Datenverantwortlicher fest, wenn Sie die Produkte bestellen oder sie anderweitig direkt an den Lizenzgeber übermitteln. Sie weisen den Lizenzgeber hiermit an, die persönlichen Daten, die Sie dem Lizenzgeber mitteilen, zu verarbeiten, um Ihnen die Produkte zur Verfügung zu stellen und sie zu verbessern (im Folgenden „persönliche Daten“). Sie bestätigen den Erhalt der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, die Ihnen in Verbindung mit der Installation zur Verfügung gestellt wird und die vollständig unter https://www.ispringlearn.de/datenschutz/ zu finden ist, und stimmen dieser zu.

13.2. Sicherheit. Der Lizenzgeber trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der persönlichen Daten (einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust oder Veränderung oder Beschädigung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff auf persönliche Daten). Der Lizenzgeber überwacht regelmäßig die Einhaltung dieser Maßnahmen. Der Lizenzgeber wird die Gesamtsicherheit der Software während der Bereitstellung der Software gemäß diesem Vertrag nicht wesentlich verringern. Der Lizenzgeber stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

13.3. Benachrichtigung über Vorfälle. Der Lizenzgeber benachrichtigt Sie unverzüglich, nachdem er von der versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem Verlust, der Veränderung, der unbefugten Offenlegung oder dem Zugriff auf persönliche Daten, die vom Lizenzgeber oder seinen Unterverarbeitern übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet wurden, Kenntnis erlangt hat (eine „Datenpanne“). Der Lizenzgeber unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Ursache einer solchen Datenpanne zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, die der Lizenzgeber für notwendig und angemessen hält, um die Ursache einer solchen Datenpanne zu beheben, soweit die Behebung in der angemessenen Kontrolle des Lizenzgebers liegt. Die hierin enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für Vorfälle, die von Ihnen verursacht wurden.

13.4. Rückgabe und Löschung. Auf Ihren schriftlichen Antrag hin wird der Lizenzgeber persönliche Daten, die Sie (und kein anderer Kunde) dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellt haben, zurückgeben oder löschen. Der Lizenzgeber kann solche Anfragen auch ablehnen, wenn die Rückgabe oder Löschung dieser persönlichen Daten nach geltendem Recht verboten wäre oder wenn der Lizenzgeber diese persönlichen Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, zum Schutz seiner Rechte oder der Rechte Dritter oder aufgrund eines vom Lizenzgeber dokumentierten berechtigten Interesses an der Verarbeitung aufbewahren muss.

13.5. Internationale Übertragung. Die Produkte werden über Server in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern bereitgestellt. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten von uns in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern erfasst, an diese übertragen und gespeichert werden können. Ihre persönlichen Daten können außerhalb Ihrer Gerichtsbarkeit verarbeitet werden, wo auch immer wir oder unsere Drittdienstleister tätig sind, um Ihnen die Software und die Softwaredienste zur Verfügung zu stellen. Die persönlichen Daten von Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Europäischen Union (EU), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden auf Servern in Irland und Deutschland gespeichert und verarbeitet und als Backup in den Vereinigten Staaten gespeichert. Unabhängig davon, wo Ihre Daten gespeichert oder verarbeitet werden, wenden wir dieselben Schutzmaßnahmen an, die in den aktuellen Datenschutzrichtlinien des Lizenzgebers beschrieben sind, und stellen sicher, dass die Drittempfänger Ihrer persönlichen Daten ein angemessenes Schutz- und Sicherheitsniveau bieten. Durch die Nutzung der Produkte stimmen Sie der Übertragung dieser persönlichen Daten außerhalb des Landes zu, in dem Sie die Informationen zur Verfügung stellen, und Sie erklären sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten vom Lizenzgeber gemäß der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags geltenden Datenschutzrichtlinie verarbeitet werden, die durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird.

Zur Erleichterung der Übertragung persönlicher Daten aus dem EWR, der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich in die Vereinigten Staaten enthält die DPA des Lizenzgebers die neuesten Standardvertragsklauseln. Gegebenenfalls erklären Sie sich damit einverstanden, Standardvertragsklauseln mit dem Lizenzgeber zu vereinbaren, die auf Ihre schriftliche Anfrage hin verfügbar sind.

13.6. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Bestimmung der Zwecke und Mittel der Verarbeitung des Inhalts und der persönlichen Daten der Benutzer, die von den Benutzern der Softwaredienste zur Verfügung gestellt werden, und der Lizenznehmer muss, wenn er als Verantwortlicher angesehen wird, bei der Nutzung der Softwaredienste die persönlichen Daten der Benutzer in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze und -vorschriften verarbeiten. Der Lizenznehmer trägt in diesem Event die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der persönlichen Daten sowie für die Mittel, mit denen der Lizenznehmer die persönlichen Daten erworben hat.

  1. VERSCHIEDENES.

14.1 Geltendes Recht. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Dubai, für alle Ansprüche oder Klagegründe einverstanden, die sich aus diesem Vertrag oder den Produkten ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, vorausgesetzt, dass diese Ausschließlichkeit nicht für Klagen gilt, die vom Lizenzgeber eingeleitet oder erhoben werden.

Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Handelt es sich bei der juristischen Person von iSpring, die die Produkte bereitstellt, um ein anderes Unternehmen, das auf der Firmen-Page angegeben ist, so gelten für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ausschließlich die Gesetze des Landes, in dem diese juristische Person von iSpring registriert ist, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts.

14.2. Soweit gesetzlich zulässig, ersetzen die Bestimmungen dieses Vertrages die Bestimmungen des Uniform Commercial Code (Einheitliches Handelsgesetzbuch), wie sie in einer zuständigen Gerichtsbarkeit für die Software angenommen oder anwendbar gemacht wurden. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich abgelehnt und ausgeschlossen wird.

14.3. Frist für die Erhebung von Klagen. Keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus den Transaktionen im Rahmen dieses Vertrags ergibt, kann von einer der Parteien mehr als zwei (2) Jahre nach dem Eintreten des Klagegrundes oder der Feststellung des Eintretens erhoben werden, mit der Ausnahme, dass eine Klage wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum innerhalb der maximal anwendbaren gesetzlichen Frist erhoben werden kann.

14.4. Öffentlichkeitsarbeit. Die Parteien arbeiten bei der Herausgabe von Werbematerial und allgemeinen Marketingmitteilungen über ihre Beziehung und andere gemeinsam vereinbarte Angelegenheiten zusammen. Darüber hinaus darf keine der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) Werbung und allgemeine Marketingmitteilungen über ihre Beziehung herausgeben, und keine der Parteien darf die Bedingungen dieses Vertrages gegenüber Dritten offenlegen, außer gegenüber ihren externen Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern und finanziellen und technischen Beratern, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, mit der Maßgabe, dass der Lizenzgeber Sie auf seiner Website und in allgemeinen Marketingmitteilungen als Kunden erwähnen darf.

14.5. Gesamter Vertrag; Trennbarkeit; kein Verzicht. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber dar und ersetzt alle anderen früheren Vereinbarungen, Vorschläge, Mitteilungen oder Werbung, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf die Software oder den Gegenstand dieses Vertrages. Sie bestätigen, dass Sie diesen Vertrag gelesen und verstanden haben und sich mit seinen Bedingungen einverstanden erklären. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung enger ausgelegt, sodass sie rechtmäßig und durchsetzbar wird und der gesamte Vertrag nicht daran scheitert und der Rest des Vertrages in vollem Umfang in Kraft bleibt, soweit dies gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zulässig ist, wobei die ursprüngliche Absicht so weit wie möglich erhalten bleibt. Ein Verzicht auf eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages ist nur dann gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von Ihnen und einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenzgebers unterzeichnet ist, wobei ein Verzicht auf eine Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrages nicht als Verzicht auf eine frühere, gleichzeitige oder spätere Verletzung gilt. Das Versäumnis des Lizenzgebers, auf der strikten Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags oder eines Rechts zu bestehen oder diese durchzusetzen, kann nicht als Verzicht auf eine solche Bestimmung oder ein solches Recht ausgelegt werden.

14.6 Abtretung. Dieser Vertrag und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Lizenznehmer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder ganz noch teilweise abgetreten werden. Jeder Versuch einer Abtretung ohne eine solche Zustimmung ist null und nichtig und hat keine Gültigkeit und Wirkung. Der Lizenzgeber hat jederzeit das Recht, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen des Lizenzgebers abzutreten, ohne den Lizenznehmer davon in Kenntnis setzen zu müssen.

14.7. Unterlassungsanspruch. Sie erklären sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diesen Vertrag, der sich nachteilig auf die Eigentumsrechte des Lizenzgebers an der Software auswirkt, dem Lizenzgeber einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, für den eine Geldentschädigung keine angemessene Abhilfe darstellen würde, und der Lizenzgeber berechtigt ist, zusätzlich zu den ihm nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz zustehenden Rechtsmitteln eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

14.8. Änderungen an diesem Vertrag

Dieser Vertrag kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Wenn wir Änderungen vornehmen, werden wir Sie darüber informieren, indem wir das "Datum der Überprüfung" oben in diesem Vertrag ändern. Wir empfehlen Ihnen, diesen Vertrag jedes Mal zu überprüfen, wenn Sie das Produkt herunterladen und/oder auf die Softwaredienste zugreifen, um über die Änderungen informiert zu sein. Bitte überprüfen Sie außerdem regelmäßig die Website-Nutzungsbedingungen, die auf den Websites unter https://www.ispringlearn.de/nutzungsbedingungen veröffentlicht sind, um sicherzustellen, dass Sie alle Bedingungen für Ihre Nutzung der Websites kennen.

Wenn Sie mit Änderungen an diesem Vertrag nicht einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung der Produkte einstellen und Ihr(e) Konto/Konten deaktivieren, wie oben beschrieben.

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